Was ist eine Tekturgenehmigung?

In der Baupraxis stößt man häufig auf den Begriff der „Tekturgenehmigung“ oder der „Tekturbaugenehmigung“.

Was ist damit gemeint?

Der Begriff der Tektur bezeichnet die Änderung einer erteilten Baugenehmigung, ohne dass das Vorhaben bereits fertiggestellt ist.

Der Bedarf einer solchen Änderung kann sich beispielsweise dann ergeben, wenn sich bei der Ausführung des Vorhabens Änderungen ergeben, die mit dem Inhalt der ursprünglichen Baugenehmigung nicht vereinbar sind.

Ein weiterer Anwendungsfall kann darin bestehen, dass ein Nachbar die Baugenehmigung angefochten hat und das erkennende Gericht nachträgliche Auflagen für die Baugenehmigung anordnet.

Eine Tekturgenehmigung kann allerdings nur dann erteilt werden, wenn es sich um Detailänderungen und geringfügige Abweichungen von der Ursprungsbaugenehmigung handelt.

Dies zeigt bereits der Begriff „Tektur“, der im Druckwesen die Berichtigung oder Änderung eines Textes durch Überkleben mit einem Deckblatt oder einem Papierstreifen meint.

Eine Tekturgenehmigung darf deshalb dann nicht mehr ergehen, wenn durch die vorgesehene Änderung das beantragte Vorhaben von dem ursprünglich genehmigten Vorhaben in einer Weise abweicht, dass es mit diesem nicht mehr identisch ist, also gleichsam ein anderes Vorhaben („Aliud“) darstellt.
An einer Identität zwischen dem geänderten Vorhaben und dem Ursprungsvorhaben fehlt es insbesondere dann, wenn die Änderungen so gravierend sind, dass die Genehmigungsfrage neu aufgeworfen wird, also eine neue Beurteilungsgrundlage für das Vorhaben geboten ist.

In diesem Fall muss der Bauherr bezüglich des geänderten Vorhabens einen neuen Bauantrag stellen.

Wolfgang Baur Rechtsanwalt