- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beratung über die Höhe und Verhandlungen von Abfindungen
- Änderung von Arbeitsbedingungen durch Vertrag oder Änderungskündigung
- Lohn- und Gehaltsansprüche, Lohnfortzahlung, freiwillige Zulagen
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
- Arbeitszeugnisse (Überprüfung und/oder Formulierung)
- Urlaubsabgeltung
- Recht der betrieblichen Altersvorsorge
- Kündigungsschutzprozesse, Kündigungsschutzklagen Arbeitsgerichtsverfahren, arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Kündigungsschutz gegen betriebsbedingte Kündigungen
- Kündigungsschutz gegen verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen bis hin zu fristlosen Kündigungen
- Kündigungsschutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwerbehinderten, Schwangeren, Mütter in Elternzeit, Auszubildenden etc.
- Kündigungsfrist (gesetzlich, tarifvertraglich, arbeitsvertraglich)
- Rechte der leitenden Angestellten oder des GmbH-Geschäftsführers
Bitte beachten Sie, dass wir gegen eine Kündigung für Sie innerhalb von drei Wochen seit Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben müssen.

