Das Verwaltungsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat.
In der Regel geht es um belastende Verwaltungsakte, also Bescheide, die der Staat gegenüber einem Bürger erlässt und die der Adressat nicht hinnehmen will.
Das Verwaltungsrecht ist von einem Über-Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger geprägt.
Hier ist unsere Kanzlei insbesondere in folgenden verwaltungsrechtlichen Gebieten tätig:
Wir vertreten hier die Interessen von Bürgern in Planungsverfahren verschiedenster Art, so beispielsweise in Bebauungsplanverfahren, Planfeststellungsverfahren oder Raumordnungsverfahren.
Ein Schwerpunkt liegt erfahrungsgemäß im Immissionsschutzrecht, da heutzutage der Lärm vielfach zugenommen hat und den Bürger erheblich belastet. Dies gilt beispielsweise für Straßenverkehrslärm, Bahnlärm, aber auch Fluglärm.
Gerade in Großverfahren (eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren, Flughafenausbau etc.) kann vielfach den Interessen des Mandanten dadurch Rechnung getragen werden, dass nach erfolgter Akteneinsicht die Einwendungen formuliert und im Verwaltungsverfahren vorgetragen werden.
Dies gilt dann auch für etwaige Folgeverfahren, wie zum Beispiel Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm oder andere Entschädigungsansprüche.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baur in Mainz und Langen berät und vertritt Sie zu allen Fragen des Themenschwerpunkts Planungsrecht und Umweltrecht. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht normiert häufig Ansprüche von Unternehmen gegenüber dem Staat, so beispielsweise auf Ausreichung verschiedenster Subventionen.
Es geht also zum einen darum, die Auszahlung von Subventionen nach bestimmten Förderrichtlinien zu erlangen. Hierbei vertreten wir Sie und setzen Ihre Ansprüche durch.
Umgekehrt vertreten wir auch in sog. Rückforderungsverfahren, also in denjenigen Verfahren, in denen die Subvention von der ausreichenden Behörde zurückgefordert wird, etwa mit dem Argument, das Unternehmen habe gegen Förderrichtlinien oder Subventionsbestimmungen verstoßen.
Im Rahmen des Wirtschaftsverwaltungsrechts geht es häufig auch um die Teilnahme von Betrieben an Volksfesten. Häufig ist die Kapazität begrenzt, so dass der Veranstalter auf ermessenslenkende Vergaberichtlinien oder Verwaltungsvorschriften zurückgreifen muss.
In diesem Fall prüfen wir dann, ob die Auswahlentscheidung für den Konkurrenten korrekt war oder nicht.
Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Gaststättenrecht. Hier sieht sich der Gaststätteninhaber häufig mit belastenden Verwaltungsakten konfrontiert, beispielsweise Betriebseinschränkungen oder gar eine Gewerbeuntersagung, Sperrzeitverkürzungen o. ä., die dann auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden müssen.
Gleiches gilt auch für Gewerbeuntersagungsverfügungen, die wegen fehlender Zuverlässigkeit gegenüber einem Unternehmen ausgesprochen werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baur in Mainz und Langen berät und vertritt Sie zu allen Fragen des Themenschwerpunkts Wirtschaftsverwaltungsrecht. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Der Klassiker im Beamtenrecht ist die Konkurrentenstreitigkeit, also der Versuch, die Beförderung eines weniger qualifizierten Konkurrenten zu verhindern.
Entscheidend ist in diesem Fall, ob der Konkurrent besser qualifiziert ist, Prinzip der Bestenauslese.
Dies wiederum wird anhand der jeweiligen Beurteilung des Beamten überprüft, wobei zu beachten ist, dass dem jeweiligen Dienstherrn diesbezüglich ein Beurteilungsspielraum zusteht.
Im Beamtenrecht kommt es des Weiteren häufig vor, dass sich ein Beamter gegen eine Versetzung, Abordnung oder Umsetzung zur Wehr setzen will.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baur in Mainz und Langen berät und vertritt Sie zu allen Fragen des Themenschwerpunkts Beamtenrecht. Nehmen Sie Kontakt auf!
Wir beraten und vertreten viele Mandanten bei der Bewertung von Prüfungsentscheidungen. Diese haben häufig für den Mandanten eine herausragende Bedeutung, da es um berufseröffnende Prüfungen geht (Abitur, Staatsexamen).
Auch wenn dem Prüfungsamt bei prüfungsspezifischen Bewertungen häufig ein Prüfungsspielraum zuzubilligen ist, ist es dennoch möglich, Prüfungsentscheidungen anzufechten, etwa dann, wenn die Prüfer den zugrunde liegenden Sachverhalt falsch beurteilt haben, sachfremde Erwägungen angestellt haben oder Verfahrensvorschriften verletzt sind.
Des weiteren geht es darum, für den Mandanten Teilhabeansprüche durchzusetzen, so beispielsweise Ansprüche auf Zuweisung eines Kindertagesstättenplatzes oder Kindergartenplatzes.
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baur in Mainz und Langen steht Ihnen mit Rat und Tat zu dem Themenschwerpunkt Schulrecht und Prüfungsrecht zur Seite.