Anzahl der Mitglieder eines Verwaltungsbeirats

(BGH, Urteil 05.02.2010, V ZR 126/09)

Eine von § 29 Abs. 1 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von  § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der WEG die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.