Zustimmung des Nachbarn zum Bauantrag

Wie muss ein Nachbar bei einem Bauvorhaben beteiligt werden und auf was muss geachtet werden?

Ein Nachbar muss dann beteiligt werden, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll ( z.B. Abstandsflächenvorschriften).

Es müssen alle Eigentümer des Nachbargrundstücks unterschreiben (z.B. alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft).

Die Nachbarn müssen den Lageplan und alle Bauzeichnungen unterschreiben.

Wenn die unterzeichneten Pläne beim Bauamt eingegangen sind, kann der Nachbar die Zustimmung nicht mehr widerrufen.

Die Zustimmung bezieht sich immer nur auf das Bauvorhaben, wie es in den Plänen bezeichnet ist. Ändert der Bauherr die Ausführung, ist der Nachbar an seine Zustimmung insoweit nicht mehr gebunden.

Rechtsfolge der Zustimmung ist es, dass der Nachbar auf seine materiellen subjektiv-öffentlichen Rechte verzichtet.

Auch der Rechtsnachfolger des Nachbarn ist an die Zustimmung gebunden.

Wolfgang Baur Rechtsanwalt