Kann ein Wohnungseigentümer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung erheben?
Ein Wohnungseigentümer will sich gegen eine Bebauung auf dem Nachbargrundstück zur Wehr setzen. Die übrigen Wohnungseigentümer sind mit der Bebauung einverstanden.
Ein Wohnungseigentümer kann sich gegen diejenigen Beeinträchtigungen wehren, die sein Sondereigentum betreffen. Rügt der Nachbar beispielsweise eine Verletzung der Vorschriften über die Abstandsflächen, so liegt ein Verstoß nur dann vor, wenn das geplante Vorhaben eine Abstandsfläche wirft, die das Sondereigentum des Klägers trifft. Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, dass das Bauvorhaben die Abstandsflächen zu einem fremden Sondereigentum nicht einhält. Ebenso wenig kann der Kläger geltend machen, das Gemeinschaftseigentum sei beeinträchtigt. Denn insoweit ist nur die – teilrechtsfähige – Wohnungseigentümergemeinschaft klagebefugt (OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20.11.2013 – /7 A 2341/11).