Neue Runde beim Mainzer Weihnachtsmarkt 2014

Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Beschluß vom 12.08.2014 die Vergabe der Standplätze für den Weihnachtsmarkt 2014  der Stadt Mainz aufgehoben. Die Stadt Mainz hatte gegen den Grundsatz der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung bei der Marktzulassung zu dem Mainzer Weihnachtsmarkt verstoßen. Hierzu gehört, dass die Stadt vor der Vergabe alle maßgebenden Bewertungskriterien bekanntmacht. Erst dann können sich die Bewerber ein Bild davon machen, ob eine Bewerbung für sie Sinn macht und ob eine Zulassungschance besteht. Im konkreten Fall hatte die Stadt bei der Auswahlentscheidung in der Kategorie „Ausschank“ beispielsweise auf Kriterien wie “ Bio-Erzeugnisse oder Fair-Trade Erzeugnisse“ einen besonderen Wert gelegt, dies aber den Bewerbern vorher nicht bekanntgemacht. Auch waren die Kriterien zu unbestimmt formuliert. Bedeutet der Begriff „regionale Herkunft“ beispielsweise, dass das Produkt aus der Region Mainz oder aus einer anderen deutschen Region stammen muß?  VG Mainz, Beschluß vom 12.08.2014 AZ.: 6L 712/14.

Nunmehr hat die Stadt eine neue Auswahlentscheidung getroffen, die wiederum von einem Bewerber angefochten wurde. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.

Wolfgang Baur Rechtsanwalt