Kann man sich als Nachbar gegen Baulärm zur Wehr setzen?
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Also wird man wohl gegen den Krach einer Baustelle wenig ausrichten können?
Falsch gedacht. Es existiert eine Verwaltungsvorschrift, die
festlegt, wie laut es auf einer Baustelle sein darf, die AVV Baulärm.
In einem Mischgebiet betragen die Grenzwerte beispielsweise 60 dB(A)
tags und 45 dB(A) nachts. Es handelt sich hierbei um eine
normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift. Und sie wird von den
Gerichten angewandt. Werden die Grenzwerte dauerhaft überschritten, kann
nach einem Beschluss des VGH Baden-Württemberg die Baustelle sogar
stillgelegt werden (Beschluss vom 05.02.2015 10 S 2471/14).