Kann man sich als Nachbar gegen Baulärm zur Wehr setzen?

Wo gehobelt wird, fallen Späne. Also wird man wohl gegen den Krach einer Baustelle wenig ausrichten können?

Falsch gedacht. Es existiert eine Verwaltungsvorschrift, die festlegt, wie laut es auf einer Baustelle sein darf, die AVV Baulärm.
In einem Mischgebiet betragen die Grenzwerte beispielsweise 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Es handelt sich hierbei um eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift. Und sie wird von den Gerichten angewandt. Werden die Grenzwerte dauerhaft überschritten, kann nach einem Beschluss des VGH Baden-Württemberg die Baustelle sogar stillgelegt werden (Beschluss vom 05.02.2015 10 S 2471/14).

Wolfgang Baur Rechtsanwalt