Unterhaltsrecht: Informationspflicht bei Einkommenssteigerungen?
Beruht der zu zahlende Unterhalt des Berechtigten auf einen mit dem Unterhaltspflichtigen abgeschlossenen Vergleich und sind im Rahmen dieses Vergleiches bestimmte Einkünfte zugrunde gelegt worden, so besteht eine Pflicht zur ungefragten Information über eine Erhöhung der eigenen Einkünfte, wenn eine nicht unwesentliche Steigerung des unterhaltsrelevanten Einkommens eintritt. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, ob sich die Einkommenssteigerung nach Meinung des Berechtigten auf die Unterhaltshöhe auswirkt. Der Unterhaltspflichtige muss selbst die Möglichkeit haben, dies zu berechnen. (OLG Koblenz, Beschluss vom 22.04.2015 – 13 UF 165/15)