Private Unfallversicherung – Versuch der Rückforderung einer Invaliditätsleistung durch den Versicherer

Das OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.03.2018 – 7 U 169/16 hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Ein Versicherungsnehmer verletzte sich in Folge eines Sturzes schwer an seinem linken Fuß. Er erlitt eine Fraktur mit Gelenkbeteiligung. Es verblieb eine Dauerschädigung. Der Versicherungsnehmer machte bei seinem privaten Unfallversicherer Invaliditätsleistungen geltend. Daraufhin erfolgte eine unfallchirurgische Begutachtung, wonach der vom Versicherer beauftragte Sachverständige einen Fußwert von 4/10 bewertete. Auf dieser Grundlage zahlte der private Unfallversicherer Invaliditätsleistungen an den Versicherungsnehmer.

Der Versicherungsnehmer hielt die Bewertung des Invaliditätsgrades allerdings für nicht ausreichend. In der Folge wurden weitere Begutachtungen durchgeführt, wonach die finale Begutachtung zu einem Fußwert von lediglich 3/10 gelangte. Der private Unfallversicherer verlangte sodann die Überzahlung der Invaliditätsleistungen vom Versicherer in Höhe von einem 1/10 Fußwert zurück, was in dem Verfahren einem Betrag von 33.420,00 € entsprach. Das Landgericht gab der Klage des Unfallversicherers statt.

Die Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main führte allerdings zur Aufhebung des Urteils erster Instanz und zur Klageabweisung. Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung, wonach der private Unfallversicherer vorliegend die vermeintliche Überzahlung nicht zurückfordern kann, damit, dass sich der private Unfallversicherer bei der Erstfestsetzung der Invaliditätsleistung und der daraufhin erfolgten Abrechnung gegenüber dem Versicherungsnehmer keine Neubemessung vorbehalten hat. Der Versicherer ist damit an seine ursprüngliche Abrechnung gebunden. Hieran ändert auch nichts der Umstand, dass der Versicherungsnehmer eine Neubemessung verlangt hat, in deren Folge sich eine niedrigere Invalidität herausgestellt hat.

Sofern ein privater Unfallversicherer bei einer Neubemessung, die zu einer niedrigeren Invalidität führt, bislang bezahlte Invaliditätsleistungen zurückfordert, sollte umgehend rechtsanwaltliche Hilfe hinzugezogen werden.

Herr Rechtsanwalt Kern steht Ihnen im Bereich der privaten Unfallversicherer mit Rat und Tat zur Seite.

 Markus Kern Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht